Was man über den Energieausweis wissen sollte
Der Energieausweis, initiiert durch die Energieeinsparverordnung (EnEV), ist ein Instrument zur energetischen Bewertung der Immobilie. Ergebnis ist der Energieverbrauchskennwert, also der jährliche Energieverbrauch in Kilowattstunden je Quadratmeter Wohnfläche.
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Ab dem 1.7.2008 müssen Besitzer und Vermieter von Immobilien und Wohnungen, die vor 1965 gebaut wurden, potentiellen Käufern und Mietern einen Energieausweis vorlegen.
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Es wird unterschieden zwischen Verbrauchsausweis, auch verbrauchsorientierter Energieausweis genannt, und Bedarfsausweis, auch bedarfsorientierter Energieausweis genannt.
Der Verbrauchsausweis wird, wie der Name schon sagt, über den (nicht sehr aussagekräftigen) Energieverbrauch errechnet. Grundlage dafür sind die Energieabrechnungen der letzten (min.) 3 aufeinanderfolgenden, ganzjährlichen Abrechnungsperioden. Vergleichen Sie es mit Ihrem Fahrzeug. Ihr individueller Benzinverbrauch unterscheidet sich auch vom Benzinbedarf nach den Angaben der Fahrzeughersteller.
Der Bedarfsausweis wird mittels Angaben zur Gebäudehülle und Anlagentechnik berechnet und ist damit wesentlich genauer. Unabhängig vom Verhalten und Verbrauch einzelner Nutzer wird somit ein objektiver Vergleich verschiedener Gebäude ermöglicht.
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Für eine Übergangszeit, bis zum 30.09.2008, bestand für Wohngebäude Wahlfreiheit in der Berechnungsart des Energieausweises - entweder Verbrauchs-oder Bedarfsausweis.
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Keine Wahl besteht ab dem 1. Oktober 2008 mehr für ältere Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten: Für sie ist ab diesem Stichtag der Bedarfsausweis verbindlich. "ältere" Wohngebäude sind hier die, für die der Bauantrag gestellt wurde, bevor die erste Wärmeschutzverordnung vom November 1977 in Kraft trat, und bei denen zwischenzeitlich keine Sanierungen unternommen wurden, die sie auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung angehoben hätten.
D.h., ein auf der Basis der objektiven energetischen Eigenschaften eines Hauses erstellter Bedarfsausweis wird nur für Wohngebäude bis zu vier Wohneinheiten Pflicht, die vor 1978 errichtet wurden und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.
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Für alle übrigen Wohngebäude bleibt es dagegen bei der Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen.
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Starttermin der Ausweispflicht für Nichtwohngebäude und "öffentlich zugängliche Dienstleistungsgebäude" war der 1. Juli 2009.
Wir erstellen Energieausweis als Verbrauchsausweis und als Bedarfsausweis, sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude.
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