- Fotos Außenansicht
- Baujahr
- Raumtemperatur -> keine Angabe
Es spielt für die Berechnung keine Rolle, welches Temperaturniveau für die Räume oder Bereiche tatsächlich eingestellt ist. Die komplexe Nutzung eines Gebäudes mit den unterschiedlichen Temperaturniveaus wird im Energieausweis nicht abgebildet. Unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten und den eingestellten Temperaturen in einem Gebäude wird für die Berechnung des Energieausweises eine Innentemperatur von 19 °C zugrunde gelegt.
- Festlegung der thermischen Gebäudehülle
Grundsätzlich kann angenommen werden, dass folgende Räume zum beheizten Bereich zählen:
- Räume, die auf eine vorgegebene Solltemperatur beheizt werden. Dies sind Räume mit fest installiertem Heizkörper, auch wenn der Raum zur Zeit nicht beheizt wird.
- Räume, die auf eine vorgegebene Solltemperatur beheizt werden. Dies sind Räume mit fest installiertem Heizkörper, auch wenn der Raum zur Zeit nicht beheizt wird.
- Räume, die unbeheizt sind, sich jedoch im Raumverbund mit einem beheizten Raum oder Bereich befinden (wie z.B. Hausflure und Dielen mit offenstehenden Türen oder Durchgängen).
- Räume, die unbeheizt sind, zur Bildung eines Ein-Zonen-Modells jedoch zum beheizten bereich gezählt werden. Dies können z.B. unbeheizte Treppenhäuser sein.
- Räume, die unbeheizt sind, jedoch so klein sind, dass angenommen werden kann, dass der gesamte Heizenergiebedarf des Gebäudes sich um nicht mehr als 5% ändert, wenn sie mit der angrenzenden größeren Zone veranschlagt werden. Diese Räume werden zum beheizten Bereich gezählt, um ein möglichst einfaches Gebäudemodell zu ermöglichen.
Unbeheizte Treppenhäuser sollten in der Regel dem beheizten Bereich zugeordnet werden, da die konstruktive Wärmeschutzebene meist in der Treppenhausaußenwand verläuft. Dabei sind die Bauteile des kompletten Treppenhauses mit eventuellen Treppenauf- und abgängen zu berücksichtigen.
- Anzahl der Geschosse
- lichte Raumhöhe
- beheizte Wohnfläche
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