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Unterliegt der Nachrüstpflicht, siehe:
- EnEV 2004, § 9, Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
- EnEV 2007, § 10, Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
- Ist der genaue Aufbau nicht feststellbar, sollte bei Gebäuden, die nach 1977 gebaut wurden, der maximal zulässige Wert nach der jeweils gültigen Wärmeschutzverordnung angesetzt werden.
| U-Werte für oberste Geschoßdecken nach der Wärmeschutzverordnung |
| Wärmeschutzverordnung vom | Maximalwert des Wärmedurchgangs- koeffizienten W/(m²K) |
| 01.10.1977 |
0,45 |
| 01.01.1984 |
0,30 |
| 01.01.1995 |
0,22 |
- Material (ggf. Randbereich überprüfen)
- Holzbalkendecke
- Betonplatte
- Dicke (Bodenluke)
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