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Energieberatung
Energieeinsparung ist nicht nur aus der Perspektive der Energie- und Klimaschutzpolitik sinnvoll. Für den Einzelnen bedeutet energiesparen gerade in Zeiten hoher Energiepreise eine fühlbare Kostensenkung. Mit dem Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung" wird es Haus- und Wohnungseigentümern ermöglicht, die in ihren Gebäuden vorhandenen Energieeinsparpotenziale mit Unterstützung des Sachverstandes von Experten auf sinnvolle Weise zu nutzen. Es werden ihnen individuelle Maßnahmenpakete zur Verringerung des Energieverbrauchs vorgeschlagen und die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen berechnet. Das Beratungsergebnis bietet eine solide Grundlage für Energie einsparende Investitionen. Energiesparberatung vor Ort: ein lohnendes AngebotDie Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden (Vor-Ort-Beratung) ist eine wichtige Hilfe für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind, für Energieeinsparung und Umweltschutz Geld insbesondere in Wärmedämmung, die Erneuerung der Warmwasserbereitung, den Austausch ihrer Heizungsanlage und in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu investieren. Was wird gefördert?Gefördert wird eine "Vor-Ort-Beratung", die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Wärmeerzeugung und -verteilung sowie die Warmwasserbereitung und Nutzung erneuerbarer Energien bezieht und die durch einen besonders qualifizierten Ingenieur vorgenommen wird. Förderungsfähig ist diese Beratung nur dann, wenn sie sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Heizungsanlagen-Technik sowie die Nutzung erneuerbarer Energien bezieht. Energieberatungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen (Energieausweis, Energiepass) sind nicht förderfähig. Weitere Förderungs-Voraussetzungen sind, dass die Gebäude, auf die sich die Beratung beziehen soll,
Wer wird gefördert?Anspruch auf eine Energiesparberatung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- und Wohnungseigentümer, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Die Letztgenannten allerdings nur dann, wenn sichergestellt ist, dass die zu einer ordnungsgemäßen Beratung erforderlichen Daten über den Zustand der Heizungsanlage und die bauliche Beschaffenheit des Gebäudes erhoben werden können. Mieter oder Pächter eines Gebäudes haben auch Anspruch auf eine Beratung, sofern sie die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben. Anspruchsberechtigt sind ferner alle Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Von der Förderung ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind. Ausgeschlossen sind von der Förderung auch alle Objekte, die in letzten acht Jahren bereits Gegenstand einer nach diesen Richtlinien geförderten "Vor-Ort-Beratung" zur sparsamen und rationellen Energieverwendung waren. Die Kosten der "Vor-Ort-Beratung"?Eine detaillierte und arbeitsaufwändige Beratung durch hochqualifizierte Spezialisten gibt es nicht umsonst. Da eine vernünftige und sparsame Energieverwendung aber auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem Festbetrag an den Beratungskosten. Der Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung wird entsprechend als nicht rückzahlbarer Festbetrag an den antragstellenden Ingenieur als Projektförderung ausgezahlt. Er beträgt 300,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 360,- Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Die Umsatzsteuer muss der Beratungsempfänger in voller Höhe selbst tragen. Die Energieeinspar-Beratung kann als Grundlage für den Nachweis im Maßnahmenpaket 4 des CO2-Gebäudesanierungs-Programm dienen. Nähere Informationen unter www.kfw.de oder Tel.:069 7431-0. Die Energiesparberatung vor OrtWir schließen mit Ihnen einen Vertrag, in dem die Bestandteile der Beratung festgeschrieben sind. In diesem verpflichten wir uns,
Sie als Beratungsempfänger/in verpflichten sich, uns, soweit vorhanden, die kompletten Baugenehmigungsunterlagen sowie alle Ausführungs-Zeichnungen zur Verfügung zu stellen. Der BeratungsberichtNach der Analyse des Ist-Zustands fertigen wir einen schriftlichen Beratungsbericht an, der unter anderem folgende Punkte enthält:
Unser Beratungsbericht ist anbieterunabhängig. Das persönliche BeratungsgesprächZu unseren vertraglichen Pflichten gehört es, dem Beratungsempfänger, also Ihnen, den Beratungsbericht auszuhändigen und den Inhalt in einem persönlichen Abschlussgespräch zu besprechen. Bei diesem Gespräch geht es vor allem darum, die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Energiesparen im Einzelnen zu erörtern. Im Klartext, wie Sie am besten die Energieeffizienz erhöhen, den Energieverbrauch senken und Energiekosten sparen. Unsere Aufgabe ist es zum Beispiel, Ihnen konkrete Tipps zu geben, wie Sie die Vorschläge am besten (und kostengünstigsten) umsetzen können und welche staatlichen Förderprogramme nutzbar wären. Ferner gehen wir ausführlich auf Ihre Fragen ein und sind Ihnen behilflich, wenn Sie zum Beispiel eine Erweiterung des Maßnahmen-Katalogs wünschen. Anträge und VerträgeDen Antrag auf einen Zuschuss zur "Vor-Ort-Beratung" und die Abwicklung übenehmen wir. Vor Beginn der Beratung reichen wir den Antrag beim Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) in Eschborn ein. Dort wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über den Antrag entschieden. Links |
