Heizlastberechnung

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Die Notwendigkeit zur Heizlastberechnung

Die Notwendigkeit zur Heizlastberechnung ergibt sich aus der einfachen Tatsache, dass das Ergebnis die Grundlage für fast alle nachfolgenden heizungstechnischen Berechnungen darstellt. Diese Daten bilden die Basis für die Größen- und Leistungsbemessung der einzelnen Komponenten der Heizungsanlage.

Das den Auftragnehmern zur Verfügung gestellte Berechnungsergebnis erlaubt die Vergleichbarkeit der Angebote und die Kontrolle der Leistungsangaben der Komponentenhersteller. Heizlastbezogene Leistungsmängel werden ausgeschlossen und bedarfsgerecht dimensionierte Heizungsanlagen ermöglicht. Die Umweltbelastung wird auf ein Minimum reduziert. Eine bestmögliche Anlagenbetreibung ist machbar. Heizlastberechnungen nach Norm, z.B. DIN EN 12831, erfolgen nach einheitlichen und bewährten Grundsätzen (hier wieder Vergleichbarkeit).

Heizungsanlagen sollen 15 ... 20 Jahre einen energiesparenden Betrieb gewährleisten. Das die Energiepreise auf lange Sicht fallen, ist nicht zu erwarten. Wer diese Entwicklung aufmerksam verfolgt, weiß das Gegenteil ist der Fall. Genannt sei nur der wirtschaftliche Aufschwung in solch aufstrebenden Nationen wie China, Brasilien, Indien. Aber auch ein Blick auf die Verlauf der eigenen Energieabrechnung der letzten Jahre bestätigt diesen Trend.

Vor diesem Hintergrund muß die Frage gestellt werden: Rechtfertigt die, auf den ersten Blick preiswerte Schätzung, einen fehlerhaften Planungsansatz, mit all den möglichen, vorher genannten Konsequenzen? Die Preisdifferenz zwischen Schätzung und Berechnung wird sich für ein Ein- bis Zweifamilienhaus zwischen 100,- ... 200,- € bewegen.
Ist die Ersparnis das Risiko wert, den eine fehlerhafte Anlage über 15 ... 20 Jahre, manchmal noch länger, verursacht? Oder entsteht nicht eher, auch über die lange Laufzeit, ein erheblicher größerer finanzieller Verlust?