Neben vielfältigen Förderprogrammen von Kommunen, Energieversorgern und Stadtwerken machen sich in erster Linie die VOB und die KfW-Bank für die Heizlastberechnung stark.

Für die VOB ist die Heizungsplanung nur mit Heizlastberechnung normenkonform und für die KfW-Bank ist der hydraulische Abgleich nur mit Heizlastberechnung förderfähig.


DIN 18380 - VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C:

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen, April 2010

Die Norm fordert die Heizlastberechnung unter Punkt:
  • 3 Ausführung

    3.1 Allgemeines

    3.1.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen, die für den ungehinderten Einbau und ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage notwendig sind. Der Auftragnehmer hat nach den Planungsunterlagen und Berechnungen des Auftraggebers die für die Ausführung erforderliche Montage- und Werkstattplanung zu erbringen und, soweit erforderlich, mit dem Auftraggeber abzustimmen.

    ...

    Zu den für die Ausführung nötigen, vom Auftraggeber zu übergebenden Unterlagen (siehe § 3 Abs. 1 VOB/B) gehören z. B.:

    • ...

    • Berechnungen für Heiz- und Kühllast mit jeweils zugehörigen Rohrnetz- und Pumpenauslegungen, der Energiebedarfsausweis und die wesentlichen energiebezogenen Merkmale, die der Anlagenaufwandszahl zugrunde liegen,

    • Leistungsdaten für Wärmeerzeuger und Wärmeübertrager,

    • ...

    3.1.3 Der Auftragnehmer hat bei der Prüfung der vom Auftraggeber gelieferten Planungsunterlagen und Berechnungen (siehe § 3 Nr. 3 VOB/B) u. a. hinsichtlich der Beschaffenheit und Funktion der Anlage insbesondere zu achten auf:

    • ...

    • die Norm-Heizlast

    • ...

  • 3.2 Anforderungen

    3.2.1 Allgemeines

    Für die Ausführung gelten die im Abschnitt 2 aufgeführten Technischen Regeln sowie:

    • DIN EN 12831 Heizungsanlagen in Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast
    • DIN EN 12831 Beiblatt 1 Heizungsanlagen in Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast; Nationaler Anhang NA
    • DIN EN 12831 Beiblatt 1/A1 Heizungssysteme in Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast - Nationaler Anhang NA; Änderung A1
  • 3.2.2 Wärmeerzeuger

    Die Leistung von Wärmeerzeugern, z. B. von Heizkesseln, Wärmeübertragern, Wärmepumpen, die nicht unter die Bestimmungen der Energiesparverordnung (EnEV) fallen, ist auf die berechnete Heizlast und die vorgesehenen Betriebsverhältnisse, zu denen auch die Gleichzeitigkeitsfaktoren gehören, abzustimmen.

  • 3.2.10.1 Die Wärmeleistung der Raumheizflächen ist auf die nach DIN EN 12831 ermittelte Heizlast auszulegen.

  • 3.5 Einstellung der Anlage

    3.5.1 Der Auftragnehmer hat die Anlagenteile so einzustellen, dass die geplanten Funktionen und Leistungen erbracht und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden.
    Der hydraulische Abgleich ist mit den rechnerisch ermittelten Einstellwerten so vorzunehmen, dass bei bestimmungsgemäßem Betrieb, also z. B. auch nach Raumtemperaturabsenkung oder Betriebspausen der Heizanlage, alle Wärmeverbraucher entsprechend ihrem Wärmebedarf mit Heizwasser versorgt werden.

KfW Bankengruppe

Die KfW-Bank fordert die Heizlastberechnung innerhalb der Forderung zum hydraulischen Abgleich für nachstehende Förderprogramme:
  • Energieeffizient Sanieren (151, 152, 430), Anlage zum Merkblatt, gültig ab 04.2012

    Bei einem Austausch der Heizungsanlage sowie bei einem Ersatz oder erstmaligem Einbau von Umwälzpumpen des Heizkreislaufs ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen.

    1. Wärmedämmung von Bauteilen

    ...

    Bei der Durchführung von Dämmmaßnahmen, welche den Heizwärmebedarf QH (oder alternativ die Heizlast) des sanierten Gebäudes um mehr als 25 % reduzieren, ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen.

    ...

    3. Austausch der Heizung oder Optimierung der Wärmeverteilung

    ...

    Als Austausch der Heizung gilt der Einbau von Heizungstechnik auf Basis der Brennwerttechnologie, Kraft-Wärme-Kopplung oder Nah-/Fernwärme (einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen). In diesem Zusammenhang sind die Fachunternehmer mit der Prüfung zu beauftragen, ob die Heizungsflächen für die geplante Heizanlage, insbesondere für einen dauerhaften Brennwertbetrieb, geeignet und ausreichend dimensioniert sind. Anderenfalls ist auf die Möglichkeit des Austauschs von Heizkörpern und Verteilsystemen hinzuweisen. Unterbleibt die erforderliche Anpassung oder Erneuerung von Heizkörpern und Rohrleitungen, ist die Einzelmaßnahme "Austausch der Heizung" nicht förderfähig.

    ...


    Hinweis der Hessischen Energiespar-Aktion: ... Die Auslegung der (Heizungs-)Anlagen muß der Gebäudeheizlast entsprechen, d.h. Überdimensionierungen sind zu vermeiden.

  • Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung (157), Anlage zum Merkblatt sowie Energieeffizient Sanieren - Kommunen (218), Anlage zum Merkblatt

    6. c Hydraulischer Abgleich
    Der hydraulische Abgleich ist immer erforderlich bei dem Austausch der Heizungsanlage oder bei der Durchführung von Dämmmaßnahmen, die die Heizlast maßgeblich verändern. Im zweiten Fall ist eine rechnerische raumweise Heizlastberechnung durchzuführen.

  • Häufig gestellte Fragen (FAQ), Wohnraum Modernisieren (141)

    Für den hydraulischen Abgleich gelten folgende Bedingungen: ... Das im Rohrnetz umzuwälzende Heizwasser wird unter Einbeziehung der vorliegenden oder neu berechneten Wärmebedarfswerte (Heizlast) bzw. im Sanierungsfall ersatzweise mit Überschlagswerten ermittelt.

Energieeinsparverordnung - EnEV

Indirekt setzt die EnEV die Heizlastberechnung voraus unter:

  • § 14

    Beim erstmaligen Einbau von Einrichtungen, in denen Heiz- oder Warmwasser gespeichert wird, in Gebäuden und bei deren Ersetzung ist deren Wärmeabgabe nach anerkannten Regeln der Technik zu begrenzen.

Allgemeines

  • Der Heizungsanlagenersteller muß im Zweifelsfall nachweisen können, auf welcher Grundlage seine Anlagenplanung und Komponentendimensionierung basiert. Und inwieweit sie wirtschaftlich, energie- und kostensparend ist.

    Wie will er das ohne Heizlastberechnung machen?

  • Die jeweilige Fachunternehmererklärung kann dierekt oder indirekt eine Heizlastberechnung fordern.

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