- Verbindungsleitung
- Leitung zwischen Ablaufstelle und Geruchverschluss.
- Anschlussleitung
- Entwässerungsrohr, das Entwässerungsgegenstände mit einer Fall- oder Grundleitung verbindet.
Definition nach DIN EN 12056-1:2001-01, umfasst die Bedeutungen von Einzel- und Sammelanschlussleitungen und entspricht damit nicht der technischen Praxis in Deutschland. - Einzelanschlussleitung
- Leitung vom Geruchsverschluß bzw. Abflußstutzen des Entwässerungsgegenstandes (z. B.: Waschtisch, Badewanne, …) bis zum nächsten Abzweig oder Abwasserhebeanlage.
- Sammelanschlussleitung
- Entwässerungsleitung zur Aufnahme des Abwassers mehrerer Einzelanschlussleitungen bis zur weiterführenden Leitung (Fall-, Sammel- oder Grundleitung) oder bis zu einer Abwasserhebeanlage.
- Sammelleitung
- Liegende Leitung zur Aufnahme des Abwassers von Fall- und Anschlussleitungen, die nicht im Erdreich oder in der Grundplatte verlegt sind.
- Fallleitung
- Ist eine senkrechte Sammelleitung, die durch ein oder mehrere Geschosse führt, über Dach gelüftet wird, das Abwasser aus Einzel- und Sammelanschlußleitungen aufnimmt und einer liegenden Grund- bzw. Sammelleitung zuführt.
- Grundleitung
- Im Erdreich oder Grundplatte des Baukörpers unzugänglich verlegte Sammelleitung die das Abwasser in der Regel dem Anschlusskanal zuführt.
Muss frostfrei verlegt werden. Verlegetiefe ca. ≧ 0,8 m. - Anschlusskanal
- Kanal zwischen dem öffentlichen Abwasserkanal und der Grundstücksgrenze bzw. der ersten Reinigungsöffnung, z. B. im Einsteigschacht auf dem Grundstück.
- Hauptlüftung
- Verlängerung der Schmutzwasserfallleitung oberhalb der letzten Anschlussleitung/des letzten Anschlusses, die über Dach geführt wird und deren Ende zur Atmosphäre offen ist.
- Sammelhauptlüftung
- Die Sammelhauptlüftung fasst mehrere Hauptlüftungen zusammen, um die Dachdurchführungen zu reduzieren.
- Direkte Nebenlüftung
- Parallel zur Fallleitung verlaufende zusätzliche Lüftungsleitung, die in jedem Geschoss mit der Fallleitung verbunden ist.
- Indirekte Nebenlüftung
- Zusätzliche Lüftung der Anschlussleitungen durch eine Lüftungsleitung über Dach (z.B. als reinen Lüftungsstrang über alle Geschosse) oder Rückführung an die Hauptlüftung (DIN 1986-100, siehe Bild 2).
- Umlüftung
- Lüftungsleitung zur Be- und Entlüftung von Einzel- und Sammelanschlussleitungen. Sie dient der Entlastung der Anschlussleitung.
Die Umlüftungsleitung (DIN 1986-100, siehe Bild 21) ist in der gleichen Nennweite auszuführen wie die damit belüftete Sammelanschlussleitung an der Einmündung in die Fallleitung, ausreichend ist jedoch DN 70. Der Leitungsquerschnitt bis zum Beginn der Umlüftung ist ebenfalls in dieser Nennweite auszuführen. - Umgehungsleitung
- Leitung zur Aufnahme von Anschlussleitungen im Staubereich einer Fallleitungsverziehung bzw. im Bereich des Übergangs einer Fallleitung in eine Sammel- oder Grundleitung.
Sie ist (DIN 1986-100, siehe Bild 20) ist in der gleichen Nennweite wie die Fallleitung, jedoch höchstens in DN 100, auszuführen. Der Lüftungsteil ist wie eine Umlüftungsleitung nach DIN EN 12056-2:2001-01, Tabelle 7 zu bemessen.
In einer Umgehungsleitung dürfen keine Belüftungsventile eingesetzt werden.