geforderte Betriebstemperaturen nach:

DIN 1988-200

Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes System) – Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe; Technische Regel des DVGW

Kaltwasser


  • Bestimmungsgemäßer Betrieb

    • Bei bestimmungsgemäßem Betrieb darf maximal 30 s nach dem vollen Öffnen einer Entnahmestelle die Temperatur des Trinkwassers kalt 25 °C nicht übersteigen
    • Installationsschächte und -kanäle für Trinkwasserleitungen kalt müssen so geplant werden, dass eine Trinkwassertemperatur von 25 °C möglichst nicht überschritten wird.

Warmwasser


  • Bestimmungsgemäßer Betrieb

    • Bei bestimmungsgemäßem Betrieb muss maximal 30 s nach dem vollen Öffnen einer Entnahmestelle die Temperatur des Trinkwassers warm mindestens 55 °C sein.
  • Zentrale Trinkwassererwärmer

    • Zentrale Trinkwassererwärmer – Speicher, z. B. in Ein- und Zweifamilienhäusern, oder Durchflusssysteme mit nachgeschalteten Leitungsvolumen > 3 l müssen so geplant und gebaut werden, dass am Austritt aus dem Trinkwassererwärmer eine Trinkwassertemperatur ≥ 60 °C und 55 °C am Eintritt der Zirkulationsleitung in den Trinkwassererwärmer möglich ist.
    Ausnahmeregelung
    • Die Mindestbevorratungstemperatur darf auf ≥ 50 °C abgesenkt werden, wenn ein Wasseraustausch von Speicher und Rohrleitungsvolumen innerhalb von 3 Tagen sichergestellt werden kann. Es muß jedoch die Möglichkeit bestehen, die Bevorraungstemperatur am Trinkwassererwärmer auf ≥ 60 °C einzustellen. Der Betreiber ist darauf hinzuweisen, dass er für den bestimmungsgemäßen Betrieb (Wasserwechsel min. alle 3 Tage) verantwortlich ist. Zudem muß er über das Gefährdungspotential (z.B. Legionellen) bei abgesenkten Temperaturen informiert werden.
  • Dezentrale Trinkwassererwärmer

    • Dezentrale Trinkwassererwärmer, die der Versorgung einer Entnahmearmatur dienen (Einzelversorgung), können ohne weitere Anforderungen betrieben werden.
    • Bei dezentralen Speicher-Trinkwassererwärmern, die der Versorgung einer Gruppe von Entnahmestellen dienen (Gruppenversorgung), z. B. innerhalb eines Badezimmers einer Wohnung, muss am Austritt aus dem Trinkwassererwärmer die Trinkwassertemperatur ≥ 50 °C betragen.
    • Dezentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer können ohne weitere Anforderungen betrieben werden, wenn das nachgeschaltete Leitungsvolumen von 3 l im Fließweg nicht überschritten wird.

 

geforderte Betriebstemperaturen nach:

Rechtssprechung

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 29.04.1996 - Az. 102 C 55/94

Warmes Wasser muß nach spätestens 10 Sekunden, bei höchstens 5 Liter Wasserverbrauch, mit 45 °C aus der Entnahmestelle fließen.

Landgericht Berlin, Urteil vom 28.08.2001 - Az: 64 S 108/01, GE 2001, S. 1607

Nach 10 bis 15 Sekunden muß das Wasser aus dem Wasserhahn bzw. der Dusche mit 45 °C zur Verfügung stehen.